FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Fragen zur Anreise:

Erfolgt die Anreise mit Rettung oder privat? Muss ich mich selbst um die Anreise kümmern?

Generell ist die Anreise von den Patient:innen oder deren Angehörigen selbst zu organisieren. Ob und in welcher Form die Versicherung Kosten übernimmt, entnehmen Sie bitte Ihrer Bewilligung.

Welche Parkmöglichkeiten gibt es?

In unmittelbarer Nähe des Hauses steht Ihnen ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung.

Bis wann muss die Anreise erfolgen?

Die Anreisezeit können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen, welches wir  Ihnen ca. 5 Wochen vor Anreise zusenden.

Wo liegt Bad Schallerbach?

Bad Schallerbach liegt im Herzen des Hausruckviertels und ist von der Autobahn A1, A8 und A9 sehr gut zu erreichen. Die Entfernung von der Landeshauptstadt Linz beträgt 40 km und von Wels 15 km. Zum Routenplaner

Ist eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich?

Unsere Einrichtung ist vom Bahnhof aus bequem zu erreichen.

Fragen zur Reservierung:

Wie lange ist die Wartezeit?

Die Wartezeiten sind saison- und auslastungsabhängig. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserer Patienteneinweisung (Tel. 07249/486 41-603) auf, um genaue Auskünfte betreffend Termine zu erhalten.

Gibt es eine Warteliste?

Um Patientenwünsche weitgehend erfüllen zu können, führen wir eine Warteliste. Dies ermöglicht uns, Patient:innen, die einen früheren Termin wünschen, ehestmöglich aufzunehmen. In diesem Fall werden Sie von uns telefonisch kontaktiert.

Darf man das Bett schon vor der Operation reservieren?

Vormerkungen vor der Operation können derzeit nicht entgegengenommen werden.

Wie erfolgt die Bewilligung eines Rehabilitationsaufenthaltes?

Den genannten Antrag kann der behandelnde Arzt im Krankenhaus, bzw. auch Ihr Fach- oder Hausarzt stellen. Die letztgültige Entscheidung für die Genehmigung liegt bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

Ihr Weg zum Rehabilitationsaufenthalt

Fragen zu Medizin und Therapie:

Wann ist eine Rehabilitation notwendig?

Ein Rehabilitationsaufenthalt ist dann erforderlich und sinnvoll, wenn ein orthopädischer oder traumatologischer Eingriff am Knochen, an Gelenken oder Sehnen stattgefunden hat. Hier sind der Gelenksersatz (Schulter- Knie- Hüft- und Sprunggelenke), ebenso wie Eingriffe an der Wirbelsäule (Bandscheibenoperationen, Versteifungsoperationen, Tumorbehandlungen) und nach Frakturen z.B. im Rahmen einer Osteoporose und/oder operativen Korrekturen an den Strukturen des Stütz- und Bewegungsapparates gemeint.

Auch abnützungsbedingte, angeborene oder entzündliche Erkrankungen ohne operative Eingriffe können im Rahmen eines Rehabilitationsaufenthaltes behandelt werden, um so bestmögliche Selbständigkeit und Mobilität zu erreichen oder zu bewahren.

Wie lange ist der optimale Zeitraum zwischen Operation und Rehabilitationsaufenthalt?

Die Rehabilitation trägt entscheidend zum gesamten Behandlungserfolg nach Operationen bei und ist somit die wichtigste Fortsetzungsbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt. Der Zeitpunkt des Antrittes ist abhängig von der Art der Operation und der Belastbarkeit. Eine gewisse Rekonvaleszenzzeit zu Hause oder auf einer akutgeriatrischen Station ist zur Erholung der Patient:innen und zur Heilung von Narben und Knochen erforderlich, da die Belastbarkeit unmittelbar anschließend noch nicht gegeben ist und Training und Übungen nur in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden können. Auch Begleiterkrankungen beeinflussen den Rehabilitationsbeginn sowie den Rehabilitationsverlauf. Die letztgültige Entscheidung über den für Sie optimalen Startzeitpunkt Ihres Anschlussheilverfahrens trifft unser ärztlicher Dienst in Rücksprache mit Ihrem vorbehandelnden Arzt.

Muss ich meine Medikamente selbst mitbringen?

Medikamente, die regelmäßig und/oder zuletzt eingenommen werden, sind ausreichend für den gesamten Aufenthalt mitzubringen.

Muss ich meine Krankengeschichte bzw. Vorbefunde mitbringen?

Der Entlassungsbericht des operierenden Krankenhauses, Röntgenbilder – vom Krankenhaus nach der Operation aufgenommen – und/oder ein Bericht Ihres Hausarztes ermöglicht uns einen raschen und optimalen Therapiebeginn.

Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln?

Hilfsmittel wie Stützkrücken, Gehstöcke, Gehwagerl, Rollstuhl, Kompressionsstrümpfe, Anziehhilfen, Greifzangen, Spezialpolster für den Nacken, Stützmieder usw., die Sie regelmäßig zu Hause verwenden oder vom Krankenhaus verordnet wurden, nehmen Sie bitte für den Aufenthalt mit.
Im Rahmen der Erstuntersuchung und des weiteren Therapieverlaufes wird die Weiterverwendung von Stützhilfen und Hilfsmitteln mit Ihnen besprochen und entsprechend angepasst.

Fragen zum Aufenthalt:

Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer?

Unser Haus ist mit einer begrenzten Anzahl an Einbettzimmern ausgestattet. Deshalb ist es uns derzeit nicht möglich, alle individuellen Wünsche nach Einbettzimmern zu erfüllen.
Die Verträge mit den Sozialversicherungsträgern sehen grundsätzlich die Unterbringung in Doppelzimmern vor. Davon ausgenommen sind Fälle bei denen die medizinische Notwendigkeit für Unterbringung in einem Einzelzimmer vorliegt. Eine Aufzahlung für ein Einzelzimmer ist vertraglich ausgeschlossen.

Wie lange dauert der Aufenthalt?

Die Aufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich 22 Tage (21 Nächte), wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, sind Verkürzungen bzw. Verlängerungen des Aufenthaltes möglich.

Darf man eine Begleitperson mitbringen?

Begleitpersonen sind herzlich willkommen. Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Versicherung einen Antrag zur Kostenübernahme zu stellen. Wenn der Antrag vom Versicherungsträger nicht genehmigt wird, sind die Kosten für die Begleitperson selbst zu tragen.

Darf die Begleitperson Therapien im Haus machen?

Begleitpersonen haben in der Zeit des Aufenthaltes die Möglichkeit Therapiepakete zu buchen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Folder.

Wie erfolgt die Bezahlung von Selbstbehalt?

Selbstbehalte werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen von der zuständigen Versicherung eingehoben.

Muss man einen Bademantel und Handtücher mitbringen?

Wir bitten Sie, den Bademantel selbst mitzubringen, Handtücher und Badetücher werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können Sie einen Bademantel bei uns erwerben.

Gibt es eine Möglichkeit, Wäsche zu waschen?

Es steht Ihnen eine Waschmaschine, Trockner und eine Bügelmöglichkeit gegen Entgelt im Haus zur Verfügung.

Fragen zur Freizeitgestaltung:

Gibt es eine Fußpflege, einen Friseur etc. im Haus?

Eine Fußpflege kommt regelmäßig ins Haus. Wir bitten um entsprechende Anmeldung beim Pflegedienst. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der Fußpflegerin. Friseurgeschäfte gibt es in unmittelbarer Nähe unseres Hauses.

Darf ich Haustiere mitbringen?

Haustiere sind aufgrund der krankenanstaltsrechtlichen Hygienevorschriften nicht gestattet.

Darf man am Wochenende nach Hause fahren?

Grundsätzlich nein. Eine Unterbrechung des Aufenthaltes ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Ihres Versicherungsträgers möglich.

Sonstige Fragen:

Muss ich meinen Aufenthalt bei der Versicherung melden?

Nein, dieser muss nicht extra gemeldet werden, da der Versicherungsträger nach der Aufnahme eine entsprechende Meldung erhält.

Muss ich mich krank melden?

Ja. 

Darf man am Wochenende nach Hause fahren?

Eine Unterbrechung des Aufenthaltes ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Ihres Versicherungsträgers möglich.

Rufen Sie uns bitte an, gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Gerne stehen wir Ihnen auch unter Tel. +43 7249 486 41 oder E-Mail info@klinikum-schallerbacherhof.at zur Verfügung. 

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